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Rechtliche Schritte

DAC8 Frankreich

Französische DAC8-Umsetzung, Dekret Nr. 2025-1276, Auswirkungen auf PSAN/CASP und Bull Bitcoins rechtliche Klage.

Aktualisiert am

Kurzantwort

DAC8 Frankreich bezeichnet die französische Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8, insbesondere Dekret Nr. 2025-1276 vom 19. Dezember 2025. Bull Bitcoin ficht die französische Umsetzung an, weil sie eine massenhafte automatische Meldung sensibler Krypto-Daten organisiert, die das Unternehmen als unverhältnismäßig und gefährlich erachtet, wenn sie auf öffentliche Blockchain-Aktivitäten angewendet wird.

Diese Seite ist ein Einstiegspunkt, um den Zusammenhang zwischen DAC8, dem französischen Dekret, PSANs/CASPs und der rechtlichen Klage vor dem Conseil d’État zu verstehen. Sie gehört zu den zentralen Themen von DAC8.com, denn das französische Dekret ist genau der Gegenstand von Bull Bitcoins rechtlicher Klage vor dem Conseil d’État.

Wichtige Fakten

FrageAntwort
EU-TextRichtlinie (EU) 2023/2226 des Rates
Betroffener französischer TextDekret Nr. 2025-1276 vom 19. Dezember 2025
Anwendungsdatum1. Januar 2026 für relevante Transaktionen nach dem französischen Dekret
Erste MeldungAb 2027 für den ersten meldepflichtigen Zeitraum (Daten von 2026)
Klage von Bull BitcoinEilantrag vor dem Conseil d’État eingereicht am 24. Februar 2026

Das Einreichungsdatum ist in Bull Bitcoins Zusammenfassung der rechtlichen Klage dokumentiert (französische Fassung: L’action devant le Conseil d’État).

Was Frankreich umgesetzt hat

DAC8 verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten, ein Regime zur Erhebung und zum automatischen Austausch von Informationen über Krypto-Assets in nationales Recht umzusetzen. Das französische Dekret ist Teil dieser Umsetzung: Es passt die Regeln der französischen Steuerverwaltung so an, dass Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und meldepflichtige Krypto-Asset-Transaktionen gelten können.

Der französische Rahmen ist relevant für regulierte Krypto-Anbieter (PSANs, CASPs), Betreiber, die in den Meldebereich fallen, sowie andere Akteure, die Nutzer bedienen, deren steuerliche Ansässigkeit ihre Daten nach französischem oder EU-Recht meldepflichtig macht.

Warum Bull Bitcoin es anficht

Bull Bitcoins Klage ist keine Ablehnung der Besteuerung. Das Problem ist die massenhafte automatische Erhebung und Weitergabe von Daten, die zivile Identität, Wohnanschrift, steuerliche Ansässigkeit, Krypto-Transaktionen und Übertragungen verknüpfen. Das rechtliche Argument konzentriert sich auf Verhältnismäßigkeit, Überschreitung und die spezifische Sensibilität von Krypto-Informationen.

Im Krypto-Kontext können diese Daten mehr offenlegen als eine herkömmliche Steuerbemessungsgrundlage, mehr als eine einzelne steuerrelevante Transaktion. Eine mit einer Person verknüpfte Adresse oder Überweisung kann zum Zugangspunkt zur öffentlichen Blockchain-Historie werden. Der Datensatz kann so zu einem Sicherheitsrisiko für Nutzer und ihre Familien werden.

Verfahrenschronik

DatumEreignis
17. Oktober 2023Annahme von DAC8 durch den Rat
24. Oktober 2023Veröffentlichung der Richtlinie (EU) 2023/2226
19. Dezember 2025Französisches Dekret Nr. 2025-1276
1. Januar 2026Französisches Anwendungsdatum für relevante Transaktionen
24. Februar 2026Eilantrag von Bull Bitcoin vor dem Conseil d’État
2027Folgen des ersten Meldezeitraums für die Daten von 2026

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