Rechtliche Schritte
DAC8 Frankreich
Französische DAC8-Umsetzung, Dekret Nr. 2025-1276, Auswirkungen auf PSAN/CASP und Bull Bitcoins rechtliche Klage.
Aktualisiert am
Kurzantwort
DAC8 Frankreich bezeichnet die französische Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8, insbesondere Dekret Nr. 2025-1276 vom 19. Dezember 2025. Bull Bitcoin ficht die französische Umsetzung an, weil sie eine massenhafte automatische Meldung sensibler Krypto-Daten organisiert, die das Unternehmen als unverhältnismäßig und gefährlich erachtet, wenn sie auf öffentliche Blockchain-Aktivitäten angewendet wird.
Diese Seite ist ein Einstiegspunkt, um den Zusammenhang zwischen DAC8, dem französischen Dekret, PSANs/CASPs und der rechtlichen Klage vor dem Conseil d’État zu verstehen. Sie gehört zu den zentralen Themen von DAC8.com, denn das französische Dekret ist genau der Gegenstand von Bull Bitcoins rechtlicher Klage vor dem Conseil d’État.
Wichtige Fakten
| Frage | Antwort |
|---|---|
| EU-Text | Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates |
| Betroffener französischer Text | Dekret Nr. 2025-1276 vom 19. Dezember 2025 |
| Anwendungsdatum | 1. Januar 2026 für relevante Transaktionen nach dem französischen Dekret |
| Erste Meldung | Ab 2027 für den ersten meldepflichtigen Zeitraum (Daten von 2026) |
| Klage von Bull Bitcoin | Eilantrag vor dem Conseil d’État eingereicht am 24. Februar 2026 |
Das Einreichungsdatum ist in Bull Bitcoins Zusammenfassung der rechtlichen Klage dokumentiert (französische Fassung: L’action devant le Conseil d’État).
Was Frankreich umgesetzt hat
DAC8 verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten, ein Regime zur Erhebung und zum automatischen Austausch von Informationen über Krypto-Assets in nationales Recht umzusetzen. Das französische Dekret ist Teil dieser Umsetzung: Es passt die Regeln der französischen Steuerverwaltung so an, dass Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und meldepflichtige Krypto-Asset-Transaktionen gelten können.
Der französische Rahmen ist relevant für regulierte Krypto-Anbieter (PSANs, CASPs), Betreiber, die in den Meldebereich fallen, sowie andere Akteure, die Nutzer bedienen, deren steuerliche Ansässigkeit ihre Daten nach französischem oder EU-Recht meldepflichtig macht.
Warum Bull Bitcoin es anficht
Bull Bitcoins Klage ist keine Ablehnung der Besteuerung. Das Problem ist die massenhafte automatische Erhebung und Weitergabe von Daten, die zivile Identität, Wohnanschrift, steuerliche Ansässigkeit, Krypto-Transaktionen und Übertragungen verknüpfen. Das rechtliche Argument konzentriert sich auf Verhältnismäßigkeit, Überschreitung und die spezifische Sensibilität von Krypto-Informationen.
Im Krypto-Kontext können diese Daten mehr offenlegen als eine herkömmliche Steuerbemessungsgrundlage, mehr als eine einzelne steuerrelevante Transaktion. Eine mit einer Person verknüpfte Adresse oder Überweisung kann zum Zugangspunkt zur öffentlichen Blockchain-Historie werden. Der Datensatz kann so zu einem Sicherheitsrisiko für Nutzer und ihre Familien werden.
Verfahrenschronik
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 17. Oktober 2023 | Annahme von DAC8 durch den Rat |
| 24. Oktober 2023 | Veröffentlichung der Richtlinie (EU) 2023/2226 |
| 19. Dezember 2025 | Französisches Dekret Nr. 2025-1276 |
| 1. Januar 2026 | Französisches Anwendungsdatum für relevante Transaktionen |
| 24. Februar 2026 | Eilantrag von Bull Bitcoin vor dem Conseil d’État |
| 2027 | Folgen des ersten Meldezeitraums für die Daten von 2026 |